Formulare für die Grundschule
Wichtige Formulare
Hier finden Sie wichtige Dokumente zum herunterladen
(z.B. die Schulordnung und Schulregeln, Entschuldigungsschreiben, Beurlaubungsformular, Elternbriefe und Anträge für lernunterstützende Maßnahmen).
Entschuldigungsschreiben
Dieses Formular dient als Vorlage, um Krankmeldungen und Fehltage korrekt zu melden.
Beurlaubungsformular
Beantragen Sie eine vorübergehende Befreiung vom Unterricht (ab 3 Tagen).
Elternbriefe
Hier erfahren Sie, was uns im Rechtschreibunterricht der Klassen 1–4 besonders wichtig ist.
Schulordnung und Schulregeln und die Schulhymne
Schulordnung (Stand 2023)
Sportregeln
Büchereiregeln
Regeln für den
Schwimmunterricht
Schulhymne
Anträge für lernunterstützende Maßnahmen bei besonderen Bedürfnissen
Nachteilsausgleich
Freiwilliger Rücktritt /
Wiederholung der
Jahrgangsstufe
Medienschutz
Informationsbroschüren und empfohlene Links für Eltern und Lehrkräfte.
Wissen zur Mediennutzung
Beratungsstelle Jugend
und Medien Hessen
Internet ABC –
für Kinder+Eltern
Gefahren & Prävention
bei Online Games
(Roblox & Co.)
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle Antworten auf wichtige Fragen rund um unsere Formulare.
Wie vermeide ich unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis meines Kindes?
Der Anruf im Sekretariat gilt als erste Entschuldigung. Selbstverständlich muss später eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass auch einzelne Fehlstunden entschuldigt werden müssen. Falls das Kind wegen Unwohlseins früher nach Hause geht oder wegen eines Arzttermins später kommt, benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung. Wenn die Fehltage oder –stunden nicht schriftlich entschuldigt sind, werden sie im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt.
Einfach auf den Link zum Entschuldigungsschreiben klicken und das Dokument speichern oder ausdrucken.
Wofür nutze ich das Formular für einen Freiwilligen Rücktritt oder einen Nachteilsausgleich?
Hierbei handelt es sich um Anträge, die von Eltern an die Klassenlehrkraft zu stellen sind. Es geht im Allgemeinen um lernunterstützende Maßnahmen bei besonderen Bedürfnissen Ihres Kindes. Ihren Antrag besprechen Sie immer mit der Klassenlehrkraft. Diese beschließt anschließend, ob das Kind einen Anspruch auf Nachteilsausgleich hat – oder nicht. Oder ob ein freiwilliger Rücktritt in die vorherige Klassenstufe/ Wiederholung des Jahrgangs in Frage kommt.
Wann beantrage ich eine Beurlaubung meines Kindes?
Aus besonderen Gründen, beispielsweise familiären Anlässen, können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tage vom Unterricht beurlaubt werden. Sprechen Sie hierüber bitte mit der Klassenlehrkraft.
Über Beurlaubungen ab drei Tagen oder unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung. In diesen Fällen muss die Beurlaubung mindestens drei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Ein Antrag auf Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien kann in der Grundschulzeit nur einmal gestellt werden. Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund angesehen.
Füllen Sie das Beurlaubungsformular aus und geben Sie es bitte in der Schule ab.